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Leasing

Das Leasing (engl.: to lease – mieten, pachten) kennen die meisten aus dem Bereich der PKWs und Firmen. Da viele Firmen ihre Fahrzeugflotte nicht kaufen sondern leasen. Es lassen sich aber nicht nur Fahrzeuge leasen, sondern diese spezielle Form der Miete lässt sich auch wunderbar auf Immobilien, Produktionsanlagen und EDV-Ausstattung anwenden.

Der Unterschied zwischen mieten und leasen besteht hauptsächlich darin das ein Leasing-Vertrag Elemente enthält, die über die reine Gebrauchsüberlassung des Leasing-Gegenstandes hinausgehen. Dazu zählen Wartungs- oder Instandsetzungsleistungen, Reparaturen oder Versicherung, welche normalerweise durch den Vermietenden geleistet werden auf den Leasing-Nehmer übertragen werden.

Der Leasing-Geber überlässt dem Leasing-Nehmer einen im Vertrag bestimmten Gegenstand zur Nutzung. Dafür zahlt der Leasing-Nehmer vorher festgelegte monatliche Raten. Eigentümer des Leasing-Gutes ist und bleibt der Leasing-Geber, in rechtlicher und wirtschaftlicher Form. Nach Ablauf des Leasing-Vertrages kann der Leasing-Nehmer oder ein dritter den Gegenstand käuflich erwerben, ist dies nicht der Fall geht er an den Leasing-Geber zurück.

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